Buchungsinfos

Haldenhof - Hotel am Lech am Arlberg

Hier finden Sie alle Informationen für einen gelungenen Urlaub im Haldenhof. Für alle Reservierungen empfehlen AUSDRÜCKLICH den Abschluss einer Reiseversicherung - ein sehr guter Partner ist die europäische Reiseversicherung - Produkt "Hotel Storno Premium" oder Produkt "Hotel Storno Plus"!
 

  • star_borderFAQ - DRESSCODE | Restaurant

    Ferien soll man genießen und auch etwas Abstand zu Anzug und Krawatte aus dem Büroalltag erhalten. Wir bemühen uns für Sie und alle Gäste ein angenehmes Ambiente zu schaffen, bitte tragen Sie mit angemessener Kleidung dazu bei. 

    T-Shirt, Jogging-Hose und blanke Füße gehören an den Strand und nicht am Abend in ein schönes Restaurant. Bitte nehmen Sie auch hier Rücksicht auf das wohlbefinden Ihrer Tischnachbarn, die einen feinen Abend verbringen möchten. Poloshirt mir Kragen, Hemd und Hose sind Standard im gepackten Koffer des Mannes von Welt!

    Schon Theodor Storm wusste: "Die Blüte des edelsten Gemütes is die Rücksicht!"
     

     

  • star_borderAGBH Geschäfts- und Stornobedingungen

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE

    HOTEL HALDENHOF ALS BEHERBERGER
    Isolde Schwärzler GmbH& CoKG

    (AGBH) Fassung vom 20.09.2019


    § 1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 01. September 2006. Die AGBH schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

    § 2 Begriffsdefinitionen

    2.1 Begriffsdefinitionen:

    „Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
    „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
    „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
    „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes 1979 idgF zu verstehen.
    „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

    § 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

    Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Reservierung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Werktage (einlangend) nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen - Unabhängig von den festgelegten Stornofristen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

    § 4 Beginn und Ende der Beherbergung

    Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

    § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

    Rücktritt durch den Beherberger

    Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, be- steht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeit- punkt vereinbart wurde. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

    Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr - WINTER
    für den Reisezeitraum 01. Dezember bis 30. April jeden Jahres

    Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

    • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
    • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
    • bis 3 Monate: Keine Stornoge- bühren
    • 3 Monate bis 1 Monat: 40 %
    • 1 Monat bis 1 Woche: 70 %
    • In der letzten Woche: 90 %
       

    Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr - SOMMER
    für den Reisezeitraum 01. Mai bis 30. November jeden Jahres

    Bis spätestens 16 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

    • 16 Tage bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
       

    Behinderungen der Anreise

    Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extre- mer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemög- lichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

    § 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

    Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Er- satzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Ver- tragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betrieb- liche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

    § 7 Rechte des Vertragspartners

    7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gäste- richtlinien (Hausordnung) auszuüben.

    § 8 Pflichten des Vertragspartners

    Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen ent- standen sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzep- tiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Ta- geskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunterneh- mungen, Telegramme, usw. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertrags- partners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

    § 9 Rechte des Beherbergers

    Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehal- tungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu. Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenab- rechung seiner Leistung zu.

    § 10 Pflichten des Beherbergers

    Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beher- bergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft: Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw; für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.

    § 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

    Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner ein- gebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen. Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 7.500,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche in- nerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Ver- tragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erlo- schen. Reiseeffekte im versperrten KFZ auf dem betriebseigenen Parkplatz auf Erstes Risiko. Für eingebrachte KFZ von Gästen gilt eine Versicherungsdeckung nur, wenn der Beherberger während der Beschädigung Inhaber des Wagenschlüssels ist (Hinterlegung).

    § 12 Haftungsbeschränkungen

    Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Ver- tragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Der Beherberger schließt die Haftung für Fremdleistungen und Leistung Dritter aus, die im Auftrag des Gastes gebucht oder organisiert wurden sofern sie nicht Teil des gebuchten Reisepaketes sind (z.B. Transfers, Skischule, Skipass, Skiführer, etc.). Unser Concierge Service stellt eine kostenlose Dienstleistung dar und ist daher nicht haftbar. Der Beherberger verpflichtet sich ausdrücklich, nur konzessionierten und entsprechend versicherte Partner zu berücksichtigen. 12.4 Der Beherberger behält sich für Reservierungen inclusive Halbpension (inkl. Abendessen) eine Entschädigung in Form einer Preisminderung von maximal 15%, jedoch mindestens € 40 pro vollzahlender Person - Arrangement) vor. Diese Entschädigung tritt im Fall ein, dass aufgrund unvorhergesehener Umstände (insbesondere Krankheit, Ausfall der Küchenmannschaft, Umstellung auf ein Angebot basierend auf Zimmer mit Frühstück mangels qualifizierter Mitarbeiter, etc.)

    Der Beherberger ist berechtigt Reservierungen inclusive Arrangement Halbpension (inkl. Abendessen) auf Arrangement Zimmer mit Frühstück (exclusive Abendessen) umzustellen, wenn Diät- oder Allergenanforderungen, bzw. persönliche Ernährungswünsche (vegan, vegetarisch, gluten- oder laktosefrei, etc.) durch den Gast nicht bereits bei Reservierung angeführt und vereinbart wurden.

    § 13 Tierhaltung

    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Scha- den umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

    § 14 Verlängerung der Beherbergung

    Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherber- gungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung. Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

    § 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

    Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig aus- gelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beab- sichtigten Vertragsende, auflösen. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beher- bergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen ver- leidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Hand- lung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beher- bergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

    § 16 Erkrankung oder Tod des Gastes

    Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Ange- hörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorge- maßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind. Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei To- desfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatz- ansprüche: offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbe- helfe notwendig gewordene Raumdesinfektion, unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderen- falls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände, Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall ver- unreinigt oder beschädigt wurden, Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä, allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.

    § 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

    Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am ge- wöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers einge- bracht werden. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

    § 18 Sonstiges

    Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Ver- tragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeit- punkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestim- mungen. Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) – der Gast hat jederzeit die Möglichkeit zur Einischt in den seine Reservierung oder Person betreffenden Datensatz. Der Beherberger darf gewisse personenbezogene Daten weiter zu leiten (z.B. Erfüllung der Meldepflicht; Information über Allergien und Unverträglichkeiten an die betreffenden Stellen im Haus; etc.). Daten zu Reservierungen und Anfragen müssen durch den Beherberger erfasst warden, der Gast hat jederzeit die Möglichkeit durch Nachricht an den Beherberger die Zusendung von Informationen (Newsletter, Gästepost, etc.) zu unterbinden. Kreditkarten – PSD2-Verordnung – 15.09.201) Kreditkartendetails dürfen nicht mehr hinterlegt oder festgehalten werden. Zahlungen können nur persönlich durch den Karteninhaber getätigt werden - mit Karte vor Ort oder online via gesicherten Webshop. Der Beherberger behält sich die Berechnung einer Service-Gebühr für Fremdleistungen vor, wenn er im Namen des Gastes in Vorleistung treten muß Die Einlösung von Hotelgutscheinen ausgestellt von Isolde Schwärzler GmbH&CoKG oder von Partnern (Zweit- und Drittanbieter, bzw. Marketing- und Leistungspartner) unterliegt ebenfalls den AGBH & Stornobedingungen. Fix gegen Gutschein gebuchte Aufenthalte können nicht storniert oder verschoben werden. Entsprechende Gutscheine verfallen. Gutscheine können generell nicht in Bar abgelöst werden. Der Gutscheininhaber ist verpflichtet bereits bei Anfrage die Einlösung von Gutscheinen bekannt zu geben. Gutscheine können ausserhalb des vereinbarten Zimmerkontingentes nicht, oder nur auf Anfrage eingelöst werden.

  • star_borderunsere Hygienestandards

    Wir legen höchsten Wert auf makellose Sauberkeit und nutzen alle Möglichkeiten ökologisch, technisch und organisatorisch diese zu garantieren. Die bereits immer sorgfältig gehandhabten Standards werden laufend weiter verbessert und wir nutzen alle Möglichkeiten die uns zur Verfügung stehen.

    Schon die sichere Anreise beginnt mit Ihrem privaten "Check In"
    Alle Informationen zu Hotel, dem Ort, internationale Tageszeitungen und Magazine, etc. stellen wir Ihnen auf Ihrem persönlichen Gerät oder unserem Suite Pad zur Verfügung. Masken und Desinfektionsmittel wandelten sich zu modischen Accesoires - bei Bedarf haben wir natürlich Einwegprodukte und Handschuhe für Sie im Haus. 
    Bitte nutzen Sie das angebotene "Pre-Check-In" .

    NOA-Software & Dokumentation
    Dokumentation und Sicherstellung, dass alle festgelegten Abläufe auch eingehalten werden.

    Drop Down Reinigungssystem in den Zimmer
    Alle Reinigungstücher sind farblich jedem Zweck und Putzbereich zugeordnet. Keine benutzten Reinigungstücher werden in andere Zimmer weiter transportiert.

    Desinfektion & Unterbrechnung möglicher Übertragung durch bestgeschulte Mitarbeiter
    zusätzlich zu den vorgeschriebenen HACCP-Schulungen und Betriebsbegehungen durch externe Fachleute, beurteilen und Schulen laufend nach.

    Hygienestationen für alle Gäste und an allen gut zugänglichen Punkten im Haus
    Hinter den Kulissen bereits seit Jahren für uns Standard an allen Arbeitsplätzen und Zugängen zu sensiblen Bereichen montiert, finden sie diese für Ihren persönlichen Gebrauch im ganzen Haus verteilt.

    Maschinenpark und Kücheneinrichtung der neuesten Generation
    Egal ob Gläserspühler, Wäsche, Besteck, Eis oder Geschirr - Standard H2 und H3 garantieren fugenlose Reinigung. Elektronische Dosieranlagen sorgen für den perfekten Einsatz aller Mittel.

    Grösste Sorgfalt in der Küche
    Noch mehr als bisher legen wir Wert auf die Regionalität der Produkte und Lieferanten um eine kurze und nachvollziehbare Lieferkette zu gewährleisten.

    Ihr Tisch
    Fest reserviert und mit genügend Abstand für den ganzen Aufenthalt.

    Hochwertiger und geplanter Einsatz von  Flächendesinfektion
    Wir setzten bei allen eingesetzten Wirkstoffen und Mitteln voll auf Qualität statt auf Quantität - gesundheitlich gut verträglich, neutral im Duft und ökologisch vertretbar durch perfekte EInsatzplanung.

    Kaltvernebelung
    Nach jeder Abreise wird das Zimmer gründlichst gereinigt. Anschließend erfolgt noch eine umweltfreundliche, geruchlose und ökologisch unbedenkliche Luftwäsche und Desinfektion aller Oberflächen (inklusive Wände, Decken, Lampen, Vorhänge, etc.) durch die Kaltvernebelung von Wasserstoffperoxid. Lebensmittlecht und ungiftig zerfällt der Wirkstoff nach getaner Arbeit in Sauerstoff und Wasser.
    Bitte beachten Sie, dass wir daher kein Check In vor 16:00 garantieren können.

    Ihr persönlicher Beitrag zum Erfolg ist wichtig! 
    Bitte sagen Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt. Mit Ihrer Hilfe und unser aller Verantwortungsbewusstsein können wir Ihnen höchstmögliche Sicherheit & Hygiene bieten.

  • star_borderAnzahlung | Storno-Versicherung

    Bei Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gebuchten Arrangements zu leisten – diese ist unabhängig von den Stornobedingungen fällig und erhöht Ihren (Konsumenten)Schutz und ist durch unsere Betriebsausfallsversicherung geschützt.

    Mit der Leistung der geforderten Anzahlung genießt Ihre Buchung somit einen besonderen Schutz und alle Vorteile im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht - auch uns kann unvorhergesehen etwas passieren, das Ihre verdienten Ferien im Haldenhof vereitelt.

    Wir empfehlen unbedingt Ihre Reise (inklusive aller Arrangements wie Flug, Transfer, etc.) zusätzlich noch durch eine Reise-, Storno- und Mehrkostenversicherung zu schützen!

    Die Europaeische Reiseversicherung ist hier ein solider Ansprechpartner mit den beiden Produkten: "Hotel Storno Premium" oder "Hotel Storno Plus" - www.europaeische.at

  • star_borderAngebot „Mehr Raum Mehr Zeit“

    Zum Start in den Winter und zum Winterfinale unser Top-Angebot
    SONNTAG BIS DONNERSTAG gilt -10% | Wochenenden Aufschlag 20% | bitte beachten Sie unsere speziellen Angebote und Pauschalen.

  • star_borderDer Weihnachtsabend im Haldenhof

    Im Preis der Haldenhof-Pension enthalten:
    Ein festliches Dinner inkl. Aperitif, kleiner Weihnachtsfeier, die korrespondierenden Weine und Tischgetränke; nette Überraschungen und vieles mehr...
    Der Preis des supplements wird von uns an das Alter der Kinder angepasst.

    Für Abreisen vor dem 28. Dezember gilt der günstigere Weihnachtstarif!

     

  • star_borderDie Silvesternacht im Haldenhof

    Bitte beachten Sie, dass Abweichungen vom klassischen Ferienrythmus mit An- und Abreise Freitag/Samstag/Sonntag, bzw. individuelle und abweichende Reisedaten zu Zuschlägen führen können, da wir an die Anschlußbuchungen gebunden sind.

    In der Reservierung mit Halbpension enthalten:

    Ein festliches Dinner inkl. Cocktail-Party mit Musik, Wein und Tischgetränken, Miternachts-Champagner, Tanzmusik, Brunch am Neujahrstag, uvm....
    Bitte beachten Sie, dass wir die Preise entsprechend an das Alter der Kinder anpassen.


    ACHTUNG: KEIN Feuerwerk

    • Feuerwerke wurden am 01.12.2020 per Gesetz dauerhaft untersagt (Feinstaub, Tier- und Umweltschutz)
    • öffentlich Highlights für die Silvesternacht, bzw. die Neujahresshow in Zürs werden zentral veranstaltet.

     

  • star_borderDie Halbpension im Sommer

    Im Sommer behalten wir uns einen Ruhetag im Restaurant vor. Am Nachmittag laden wir Sie herzlich auf hausgemachten Kuchen ein.

  • star_borderAllergien | Unverträglichkeiten | Ernährungsformen

    Bitte informieren Sie uns bereits bei der Reservierung über Allergien und Unverträglichkeiten (besonders im Rahmen einer Buchung mit Halbpension). Wir nehmen diese sehr ernst, um Ihnen beschwerdefreie Ferien zu bereiten. Da wir frisch kochen und daher immer die Warenbestellung entsprechend vorausplanen müssen, können wir kurzfristig nicht oder nur bedingt reagieren.

    Gerne gehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch auf Ihre Diätwünsche und speziellen Ernährungsweisen ein (z.B. lactosefrei, glutenintollerant, vegetarisch). Vegan ist eine sehr, sehr extreme Ernährungsform und Lebensweise, diese können wir daher auch nicht immer in vollem Umfang im/mit einem Menü abdecken.

  • star_borderInklusive in der Haldenhof-Pension | Information Buchung mit Frühstück

    im Winter:
    Frühstück á la carte und Buffet, genießen Sie das umfangreiche Angebot and frisch gekochten
    Eierspeisen, Speck und weiteren Klassikern; herzhafte Skifahrer-Jause und Süßes am Nachmittag
    und Abends verwöhnen wir Sie mit täglich wechselndem Wahlmenü. 


    im Sommer:
    Kontinentales Frühstück mit Auswahl von kleinen Gerichten á la carte; hausgemachter Kuchen
    am Nachmittag und ein festes Abendmenü das täglich wechselt. Änderungen sind natürlich 
    möglich und werden á la Carte berechnet. Im Sommer behalten wir uns einen Ruhetag im Restaurant vor.
     

    Reservierung des Arrangements Zimmer mit Frühstück:
    Abzug € 20 pro Person

    Reservierung des Arrangements ohne Verpflegung:
    Abzug € 50 pro Person


    Unser Restaurant in der "Angelika Kauffmann Stube" und das Spuntino Alpino
    in der "Bar Sammelplatz" stehen á la Carte ebenfalls bereit.

     

    In allen Arrangments kostenlos enthalten:
    Unser gemütliches Spa "s´Hofbädle", alle Annehmlichkeiten des Hauses (wie WiFi, Kabel-TV, internationale
    Zeitungen und Magazine, Haldenhof-Suite-Pad, Concierge Service, Gepäckträger, Sonnewiese, Bademantel-
    und Schlapfen, ökologische Badeprodukte uvm. ).


    Jedes unserer Zimmer ist individuell, gemütlich und mit hochwertigen Bettwaren und Materialien und Stoffen
    eingerichtet. Wir bemühen uns das passende Zimmer für Sie zu wählen - Ihr daheim in den Ferien! 

  • star_borderAbend Menü Hausgäste außerhalb des gebuchten Arrangements

    Genießen Sie unsere feinen Menüs kurzentschlossen:
    ab € 48 pro Erwaschsenem | Kinder bis 14 Jahre € 25
    Gala-Dinners im Winter ab € 62

  • star_borderMehrbettzimmer zur Alleinbenützung

    Abschlag € 40 vom Preis der Standardbelegung

  • star_borderZusatzbetten und Kinderermäßigung im Zimmer der Eltern:

    0-3 Jahre Festpreis im Sommer € 20 und im Winter € 30 | 04-14 Jahre -50% | Erwachsener ab 14 Jahre -40%

    Bitte beachten Sie, dass wir diese für Kinder empfehlen (vollwertige Rollaway-Betten sind nur teilweise möglich), hochwertige Sofabetten.

  • star_borderHaustiere - nur auf Anfrage

    Nicht alle Zimmer sind für die Mitnahme von Haustieren bestimmt (Allergien, Kinder,...) - bitte informieren Sie uns bereits bei der Anfrage | Tagessatz von € 28 pro Haustier und Nacht ohne Futter | vorbehaltlich zusätzlichem Reingungsaufwand | sollte ein Zimmer im Anschuß nicht mehr direkt vermietbar sein behalten wir uns ebenfalls vor Ihnen den Schaden in Rechnung zu stellen. 

  • star_borderHaldenhof Concierge Services

    Unsere Concierge Dienste stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Egal ob Transferbuchungen, ein spezieller Anlaß, ein Ausflug, Restaurant- und Theaterbuchungen, wir sind für Sie da. Zu Ihrer Sicherheit nutzen wir nur verlässliche Bestbieter und keine Billig- oder Diskontdienstleister. Achtung: bei Änderungen bestehender Buchungen können Kosten entstehen, die wir ohne Aufschlag an Sie weiter geben müssen. 

    Auch weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei kurzfristigen Absagen von externen Tischreservierungen, für Sie gebuchte Massagen, Skischule, etc. Stornokosten entstehen können. Diese müssen wir Ihnen voll in Rechnung stellen.

  • star_borderCar Butler Joseph & Franz

    Mobil in den Ferien - auch ohne eigenen PKW, im Haldenhof ist das kein Problem. Unser Mietwagenservice "Joseph" steht Ihnen kostengünstig für Ausflüge zur Verfügung. Unser Butler Car "Franz" ist für die kostenlose Anbindung an den öffentlichen Verkehr in Lech zuständig (Pick up vom Arlberg Express, dem Busterminal, etc.).

  • star_borderDSGVO

    Wir sind nach dem Meldewesen-Gesetz verpflichtet definierte, persönliche Daten an die Behörden bzw. Gemeindeverwaltung zu übermitteln (z.B. Name, Geburtsdatum, Nationalität, Meldeadresse)
    Ohne Ihre Zustimmung erfolgt keine weitergehende Weitergabe von Daten.
    Ausnahmen: Skipass-System, Lech-Card, Ärzte- und Rettungsteam, Exekutiv-Organe, Hotelkorrespondenz, Kontaktnummern bei Transferbuchung.
    Sie können sich jederzeit aus unserem eigenen Mailing und News-Letter-Versand austragen.
    Buchungsbezogene Daten werden von uns gesichert, gespeichert und nur benannte, bzw. berechtigte Personen im Betrieb haben darauf Zugriff.
    Allergien, Unverträglichkeiten, Sonderwünsche, etc. müssen natürlich an die entsprechenden Stellen im Haus weitergeleitet werden.
    Gerne legen wir Ihnen Ihre persönlichen Datensätze offen.

  • star_borderAbrechnung von Fremdleistungen

    Für Fremdleistungen, die außerhalb des gebuchten Arrangements erfolgen,  (z.B. Schischule, Skipass, Babysitter, Massagen; Concierge-Dienste, etc.) und über die Hotelrechnung abgerechnet werden sollen, erfolgt ein Zuschlag von 1,5 bis  3%. Uns ist eine Weitergabe Ihrer Kreditkartendetails untersagt.

  • star_borderKreditkarten & Zahlungsmittel

    VISA | Master | Maestro und Partner | Überweisung | Bar

    Unsere Kontoverbindung
    Raiffeisenbank Lech am Arlberg
    RVVGAT2B449
    AT46 3744 9000 0001 4787

  • star_borderCheck in | Check out

    Sauberkeit ist uns wichtig. Wir bemühen uns Ihnen ein Check In bis spätestens 16:00 zu garantieren. Damit dies möglich ist, ersuchen wir Sie auch höflich die Check Out Zeit 10.00 einzuhalten. Wenn wir Ihre Reisezeiten wissen, bemühen wir uns natürlich entsprechend anzupassen. Spätere Check Out Zeiten sind nur in Absprache mit der Rezeption möglich und dann natürlich auch kostenlos!

    Beim Check in benötigen wir einige persönliche Daten für die Anmeldung (gesetzliche Meldepflicht, Einhaltung der DSGVO) - Nutzen Sie unser Pre-Check-in, oder übermittlen Sie uns Ihre persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum aller Reisenden, Heimatadresse, persönlicher e-mail Kontakt und eine Mobile Telefonnummer) vorab um das Check-in noch gemütlicher zu gestalten..

    Schon bei der Anreise sollen Ihre Ferien im Haldenhof entspannt beginnen:
    Bitte lassen SIe Ihr Auto einfach auf dem Parkplatz stehen und kommen Sie zum Empfang. Gerne kümmern uns um Gepäck und Fahrzeug, während Sie das check in erledigen.
    Bei Anreise mit dem Taxi, soll der Fahrer einfach bitte das Gepäck am unteren Eingang stehen lassen und Sie kommen zur Rezeption.. 

    Kostenloses Parken direkt beim Hotel ist auf Anmeldung möglich - jedoch nur kostenlos, wenn wir den Wagenschlüssel an der Rezeption hinterlegt haben.

    Vor der Abreise kontrollieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen die Rechnung - um "Staus" und Wartezeiten zu vermeiden legen wir Ihnen am Tag vor der Abreise gerne bereits einen Ausdruck in Ihr Postfach.
    Frühe Abreisen (vor 08:00) ersuchen wir das Check Out bereits am Vorabend bis 20:00 zu erledigen, da das Büro später nicht mehr besetzt ist!

  • star_borderParken | Garage

    Die Anzahl der Stellplätze direkt beim Hotel ist begrenzt! Wir bieten Ihnen diese Stellplätze bei Reservierung kostenlos an, wenn der Wagenschlüssel verbindlich an der Rezeption hinterlegt ist. Ansonsten steht Ihnen die kostenpflichtige Garage 2 Gehminuten entfernt zur Verfügung, bzw. entsprechend unser Valet-Service (wir parken für Sie) € 28 bis 38 pro Nacht.

    Ein fest reservierter Garagenplatz kostet im WINTER ab € 28 pro Tag/Nacht (beheizt, mit Schneeräumung, voller Versicherung für Fremdschäden, etc...)

    Im Sommer bietet unsere Garage für Langzeitparken (z.B. Lech-Weg-Wanderer) an - mehr Information an der Rezeption.
        

  • star_borderOrtstaxe

    Die Ortstaxe beträgt aktuell € 4,60 pro Person und Nacht - Kinder bis inklusive 12 Jahre sind von der Ortstaxe befreit.